Berufsbild des Fliesenlegers

Der Fliesenleger ist ein Handwerksberuf. In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Platten- und Fliesenleger/in, in Deutschland Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in und in der Schweiz Plattenleger/in. Die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse dürften sich in den jeweiligen Ländern bis auf spezielle traditionelle handwerkliche Verlegeverfahren nach Land kaum unterscheiden. Es gibt jedoch je nach Land unterschiedliche Fort- und Weiterbildungsangebote.

 

Heute ist der Beruf des Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ein Ausbauberuf im Bereich des Bauwesens. Der Beruf verlangt sowohl fachliche Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten, als auch ästhetisches Empfinden und die Einflussnahme auf die gestalterische Wirkung seiner Arbeit auf ein Bauwerk.

 

Fliesenleger verkleiden Wand- und Bodenflächen mit keramischen Fliesen, Platten aus Natur-, Werk- und Kunststeinen und Mosaiken.

 

Die spezielle Berufsbezeichnung in Deutschland entstand im Jahre 1935. Davor verarbeiteten Ofenbauer/Töpfer die Fliesen, welche sie meist aufwendig in der eigenen Werkstatt herstellten, oder sogenannte Verlegerkolonnen von Fliesenwerken welche die Fliesen industriell herstellten.

 

Der Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger gehört der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe, der in der Anlage B der Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe die als Handwerk betrieben werden können, an. Die Handwerksordnung Teil II regelt:

 

die Ausbildungszeit (2-3 Jahre)

Das Berufsbild mit seinen Fertigkeiten und Kenntnissen

den Ausbildungsrahmenlehrplan

die Prüfungsanforderungen

Das Berufsbild gibt die Tätigkeiten und die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten an. Zu unterscheiden ist zwischen den Prüfungsanforderungen zum Ausbildungsberuf und zur Meisterprüfung.

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fliesenleger

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